Die Annahme von Beiträgen, Geschenken oder Zuschüssen liegt im Ermessen der Ausbildung. Die Ausbildung nimmt keine Geschenke an, es sei denn, sie können in Übereinstimmung mit dem Zweck und der Mission der Ausbildung verwendet oder ausgegeben werden.
Es wird kein unwiderrufliches Geschenk, sei es direkt oder auf Lebenszeit, angenommen, wenn das Geschenk unter vernünftigen Umständen die finanzielle Sicherheit des Spenders gefährden würde.
Die Schulung enthält keine Ratschläge zur steuerlichen oder sonstigen Behandlung von Geschenken und ermutigt die Spender, sich von ihren eigenen professionellen Beratern beraten zu lassen, um sie beim Spendenprozess zu unterstützen.
Die Ausbildung akzeptiert Geldspenden oder öffentlich gehandelte Wertpapiere. Geschenke von Sachleistungen werden nach Ermessen der Ausbildung angenommen.
Bestimmte andere Geschenke, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachgeschenke, nicht liquide Wertpapiere und Beiträge, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme aufgrund der besonderen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten überprüft werden sie können für die Ausbildung posieren.
Die Schulung wird Spendern, die die Steueranforderungen für von der Wohltätigkeitsorganisation als Geschenk erhaltenes Eigentum erfüllen, bestätigen. Mit Ausnahme von Geldgeschenken und öffentlich gehandelten Wertpapieren wird jedoch keiner Quittung oder anderen Form der Begründung einer durch Bildung erhaltenen Schenkung ein Wert beigemessen.
Bei der Schulung wird die Absicht des Spenders in Bezug auf Geschenke für eingeschränkte Zwecke und solche im Zusammenhang mit dem Wunsch, anonym zu bleiben, respektiert. In Bezug auf anonyme Geschenke beschränkt die Schulung die Informationen über den Spender auf die Mitarbeiter, die dies wissen müssen.
Die Ausbildung entschädigt weder durch Provisionen, Vermittlungsgebühren oder auf andere Weise Dritte für die Vermittlung von Geschenken oder Spendern an die Ausbildung.